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   VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89   

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https://dejure.org/1989,325
VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 (https://dejure.org/1989,325)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 (https://dejure.org/1989,325)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 (https://dejure.org/1989,325)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 76 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 284
  • ZBR 1990, 185
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
    Leitbild für diese Entscheidung des Dienstherrn muß stets das öffentliche Interesse an einer wirksamen und störungsfreien Arbeit einer leistungsfähigen und leistungswilligen Beamtenschaft sein; dem Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Aufstieg geht das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstellen vor (st.Rspr. des beschließenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 28.5.1980 -- I OE 59/77 --, Beschluß vom 18.2.1985 -- 1 TG 252/85 --, NJW 1985, 1103 = ESVGH 35, 315 Nr. 172).

    Der Antragsgegner hat durch die Art und Weise der Auswahl des Beigeladenen für die Stelle des Sachgebietsleiters VII für Veranlagung beim Finanzamt M den Antragsteller nicht ermessenswidrig in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 18.2.1985, a.a.O., Beschluß vom 27.3.1986 -- 1 TG 678/86 --, HessVGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205, und Senatsbeschluß vom 29.1.1987 -- 1 TG 3162/86 --) verletzt.

    Wesentliche Grundlage sind die Personalakten der Bewerber, aus denen sich die schulische und berufliche Aus- und Fortbildung einschließlich der Abschluß- und Laufbahnprüfungen, der berufliche Werdegang und insbesondere die Beurteilung von Eignung, Befähigung und bisheriger fachlicher Leistung ergeben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18.2.1985 -- 1 TG 252/85 -- a.a.O. und vom 12.10.1987 -- 1 TG 2725/87 --).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.8.1988 -- 2 C 51.86 --, NJW 1989, 538) können das höhere Dienst- und Lebensalter nur dann den Ausschlag geben, wenn die Bewerber im wesentlichen gleich beurteilt worden sind.
  • VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86

    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
    Der Antragsgegner hat durch die Art und Weise der Auswahl des Beigeladenen für die Stelle des Sachgebietsleiters VII für Veranlagung beim Finanzamt M den Antragsteller nicht ermessenswidrig in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 18.2.1985, a.a.O., Beschluß vom 27.3.1986 -- 1 TG 678/86 --, HessVGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205, und Senatsbeschluß vom 29.1.1987 -- 1 TG 3162/86 --) verletzt.
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87

    Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Hess.VGH, Beschluß vom 12.10.1987 -- 1 TG 2724/87 --) ist vor einer Beförderungsentscheidung ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich der Bewerber vorzunehmen.
  • VGH Hessen, 29.01.1987 - 1 TG 3162/86

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei Übertragung der Funktion eines

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
    Der Antragsgegner hat durch die Art und Weise der Auswahl des Beigeladenen für die Stelle des Sachgebietsleiters VII für Veranlagung beim Finanzamt M den Antragsteller nicht ermessenswidrig in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 18.2.1985, a.a.O., Beschluß vom 27.3.1986 -- 1 TG 678/86 --, HessVGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205, und Senatsbeschluß vom 29.1.1987 -- 1 TG 3162/86 --) verletzt.
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Das Dokumentationsgebot ist für die Transparenz der Auswahlentscheidung unverzichtbar (vgl. Hess. VGH 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - ZBR 1990, 185; und für Prüfungsentscheidungen BVerwG 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 91, 262).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Ferner werden die nicht berücksichtigten Bewerber/innen in die Lage versetzt, auf Grund einer Einsichtnahme sachgerecht darüber zu befinden, ob sie die zu ihren Ungunsten ausgefallene Auswahlentscheidung akzeptieren oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen; vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - mit weiteren Nachweisen, NVwZ 1990, 284; Beschluß vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 -); siehe hierzu ferner jüngst BVerfG JZ 1993, 798 ).
  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

    Der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - HessVGRspr. 1990, 63; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - DÖD 2001, 95).

    Liegen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung keine zeitnahen (Regel-)Beurteilungen vor oder bestehen Anhaltspunkte für eine beachtliche Veränderung des aktuellen Leistungs- und/oder Befähigungsbildes eines Bewerbers, so ist aufgrund aktueller Beurteilungen ein Leistungs- und Eignungsvergleich vorzunehmen, der zwar nicht zwangsläufig die Erstellung förmlicher Beurteilungen erfordert (Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - a. a. O.), jedoch stets eine so weitgehende Ermittlung der eignungs-, leistungs- und befähigungsrelevanten Merkmale der Bewerber zum Gegenstand haben muss, dass ein umfassender, dem Leistungsprinzip und dem Grundsatz der Chancengleichheit genügender Vergleich der Bewerber untereinander gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2002 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370).

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